1. Anwendbarkeit
1.1. Diese Bedingungen gelten als exklusiv und vollständig und sind auf den Verkauf von Ersatzteilen oder Wartungs-, Reparatur-, Inspektions- und anderen Dienstleistungen anwendbar, die vom Verkäufer vorgenommen werden, soweit sie nicht den Bestimmungen entgegenstehen, die entweder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers enthalten sind oder anderweitig ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:
a) „Vertrag“ bezeichnet die jeweilige Bestellung des Käufers und die jeweilige Auftragsbestätigung des Verkäufers oder, falls die Parteien einen Vertrag für einen solchen Kauf abgeschlossen haben, diesen Kaufvertrag. Der Vertrag umfasst diese Bedingungen, und jeder Verweis auf den Vertrag ist auch ein Verweis auf diese Bedingungen;
b) „Waren“ bezeichnet alle Waren, die Gegenstand des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sind, deren Grenzen im Vertrag erschöpfend spezifiziert sind, sowie jede vereinbarte Ergänzung oder Abweichung hiervon;
c) „Garantiezeitraum“ bezeichnet den in Klausel 13 definierten Zeitraum;
d) „Partei“ bezeichnet den Käufer oder den Verkäufer;
e) „Käufer“ bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, an die der Verkäufer zustimmt, die Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen;
f) „Verkäufer“ bezeichnet R.S. International Marine Service;
g) „Dienstleistungen“ bezeichnet alle Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erbringung von Entwurfsdienstleistungen, die Gegenstand des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sind und jede vereinbarte Ergänzung oder Abweichung hiervon;
h) „Bedingungen“ bezeichnet diese Nachverkaufsbedingungen und -bestimmungen von R.S. International Marine Service. Die Einzahl umfasst, wo angemessen, die Mehrzahl und umgekehrt.
1.2. Alle in den Dokumenten im Zusammenhang mit dem Vertrag verwendeten Lieferbedingungen werden gemäß den Incoterms 2000 interpretiert.
2. Akzeptanz der Bedingungen durch den Käufer
2.1. Der Käufer anerkennt und stimmt zu, indem er einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt, dass:
a) es sich um eine Geschäftstransaktion handelt, in die beide Parteien freiwillig eintreten;
b) im Vertrag Ausschluss- und Schadensersatzklauseln enthalten sind;
c) der Käufer die Möglichkeit hat, sich gegen alle Risiken im Zusammenhang mit oder aus dem Verkauf der Waren und/oder der Dienstleistungen zu versichern, und daher erkennt der Käufer an, dass es nicht unangemessen für den Verkäufer ist, seine Haftung wie nachstehend angegeben auszuschließen oder, wo angemessen, zu beschränken;
d) die Waren und die Dienstleistungen auf der Grundlage bepreist wurden, dass die verschiedenen Haftungen des Verkäufers wirksam begrenzt oder ausgeschlossen wurden, wie nachstehend vorgesehen.
3. Vertragsinhalte
Unsere Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers sind nicht Bestandteil des Vertrages. Widersprüchliche Bedingungen des Käufers werden nur mit schriftlicher Zustimmung von R.S. International Marine Service Bestandteil des Vertrages. Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen.
4. Allgemeines
4.1. Alle Angebote sind unverbindlich und alle Bestellungen werden unter dem Vorbehalt dieser Bedingungen angenommen, die alle anderen Bedingungen, die im Katalog des Verkäufers oder anderswo erscheinen, ersetzen und alle anderen Bedingungen ausschließen, die vom Käufer in der Bestellung oder in jeglichen Verhandlungen festgelegt, einbezogen oder referenziert werden, sowie alle bisherigen Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer genehmigt. Alle nachfolgenden Bestellungen des Käufers gelten als unter diesen Bedingungen erteilt.
4.2. Der Vertrag über den Verkauf der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen gilt als abgeschlossen, nachdem eine Auftragsbestätigung des Verkäufers erteilt wurde oder im Falle einer mündlich übermittelten Bestellung eine schriftliche Bestätigung der Annahme durch den Verkäufer vorliegt.
4.3. Wenn der Käufer nach Vertragsabschluss und vor der Lieferung schriftlich verlangt, dass das Design, die Spezifikation, die Technik, die Herstellung oder die Bauteile der Waren in irgendeiner Weise geändert oder variiert werden oder dass die zu erbringenden Dienstleistungen geändert oder variiert werden, wird der Verkäufer alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um diesem Wunsch nachzukommen, vorausgesetzt, dass der Käufer dem Verkäufer unmittelbar nach dessen Zustimmung die gesamten Kosten für jede derartige Änderung und/oder Variation bezahlt und vorausgesetzt, dass der Verkäufer nicht für Verzögerungen, die bei der Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen verursacht werden, haftbar gemacht wird. Eine solche Verzögerung ist dem vertraglichen Lieferdatum hinzuzufügen.
4.4. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an:
(i) Eigentum des Käufers, das nicht die Waren betrifft;
(ii) Eigentum Dritter; oder
(iii) personenbezogene Schäden,
die durch die Waren oder Dienstleistungen verursacht werden, nachdem sie geliefert wurden oder während sie sich im Besitz des Käufers befinden. Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden an Produkten, von denen die Produkte des Käufers einen Bestandteil darstellen. Sollte der Verkäufer gegenüber Dritten für Schadenersatzansprüche aus den in diesem Abschnitt 4.4. beschriebenen Schäden haftbar gemacht werden, stellt der Käufer den Verkäufer schadlos, verteidigt ihn und hält ihn schadlos. Wenn ein Dritter einen Schadenersatzanspruch gemäß diesem Abschnitt 4.4. gegen eine der Parteien erhebt, hat die betreffende Partei der anderen Partei dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer und der Käufer sind wechselseitig verpflichtet, sich vor das Gericht oder das Schiedsgericht rufen zu lassen, das Ansprüche auf Schadensersatz prüft, die gegen eine von ihnen auf Grundlage von durch die Waren angeblich verursachtem Schaden erhoben werden. Die Begrenzung der Haftung des Verkäufers, die in diesem Abschnitt 4.4. festgestellt wird, gilt nicht, wenn der Verkäufer grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
4.5. Unsere Angebote sind freibleibend und gelten maximal für dreißig Tage. Verträge kommen ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Bestellung, der Dienstleistung oder die Entsendung von Personal zustande.
4.6. Technische und strukturelle Abweichungen von den in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Dokumenten angegebenen Beschreibungen und Informationen sowie Änderungen bei Dienstleistungen, Konstruktion und Material im Rahmen des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte ableiten kann. Informationen über unsere Produkte (Technische Daten, Abmessungen usw.) und Dienstleistungen sind nur annähernd und ungenau; sie sind nicht garantiert, es sei denn, die Garantie wird ausdrücklich und schriftlich verlängert.
4.7. Wir behalten uns das Eigentumsrecht und Urheberrechte an Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen usw., einschließlich der in elektronischer Form, vor. Sie dürfen ohne Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden und müssen auf Aufforderung sofort zurückgegeben werden.
4.8. Ansprüche gegen uns, die aus dem Vertrag entstehen, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung abgetreten werden. Wir sind berechtigt, mit Dritten bei der Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten zusammenzuarbeiten und Subunternehmer einzusetzen.
5. Erfüllungs- und Lieferort
5.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort der Ort, an dem sich R.S. International Marine Service niedergelassen hat und/oder der Ort, an dem die Arbeiten durch die entsandten Mitarbeiter ausgeführt werden sollen. Wenn die Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden, kann R.S. International Marine Service die üblichen Lagergebühren erheben.
5.2. Alle Liefertermine sind lediglich Schätzungen, und der Lieferzeitpunkt hat keinerlei wesentliche Bedeutung für den Vertrag. Der Käufer hat die Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen vor dem vereinbarten Lieferdatum anzunehmen, wenn eine vorzeitige Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände angemessen ist und dem Käufer keine unzumutbaren zusätzlichen Kosten verursacht.
5.3. Sollte der Verkäufer die Lieferung der Waren auf Anfrage des Käufers verschieben oder die Lieferung aufgrund von Handlungen, Unterlassungen oder Verstößen, die vom Käufer abhängen, verschieben oder verzögern, muss der Käufer dennoch alle Zahlungen, die von der Lieferung abhängig sind, zum vereinbarten Fälligkeitstermin leisten.
5.4. Der Käufer hat nicht das Recht, die Lieferung oder Annahme der Waren oder Dienstleistungen aufgrund von geringfügigen Mängeln oder Defiziten abzulehnen, vorausgesetzt, der Verkäufer stimmt zu, solche Mängel nach der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen gemäß dem Vertrag zu beheben. Wenn der Käufer die Lieferung zum Fälligkeitstermin nicht annimmt, hat er innerhalb von vierzehn (14) Tagen schriftlich über seine Nichtannehmbarkeit zu informieren und die Gründe dafür anzugeben; andernfalls gilt die Lieferung als am Fälligkeitstermin angenommen, und der Käufer muss alle Zahlungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf überfällige Zinsen, gemäß dem Vertrag leisten, als ob die Waren/Dienstleistungen am Fälligkeitstermin ordnungsgemäß angenommen worden wären.
5.5. Wenn der Käufer die Lieferung der Waren nicht annimmt, muss er dennoch alle Zahlungen leisten, die von der Lieferung für den unbestrittenen Teil der Lieferung abhängig sind. Sollte sich später herausstellen, dass die Nichtannahme der Lieferung durch den Käufer unbegründet war und die Lieferung oder ein Teil davon als zuerst geliefert angenommen wird, wird der Fälligkeitstermin für die Zahlung gemäß dem Vertrag, die von der Lieferung abhängig ist, als am Lieferdatum fällig betrachtet, und der Käufer muss gemäß dem Vertrag auf die zunächst einbehaltenen Beträge überfällige Zinsen zahlen.
5.6. Wenn der Käufer die Annahme der Lieferung der Waren am Fälligkeitstag verweigert, hat er dennoch die Lagerung der Waren auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu organisieren. Der Käufer hat auch die Waren auf eigene Kosten und eigene Rechnung zu versichern.
5.7. Sollte der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt daran gehindert werden, einen Teil der Waren und/oder Dienstleistungen zu liefern, wird der Verkäufer diejenigen Teile der Waren und/oder Dienstleistungen liefern, die er gemäß dem Vertrag liefern oder bereitstellen kann, und der Käufer wird diese akzeptieren und bezahlen.
5.8. Die Waren können in einer oder mehreren Sendungen geliefert werden, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart.
5.9. Sollten wir nicht für die Verzögerung verantwortlich sein, wie im Fall von Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- oder Transportstörungen, Streiks, Fällen von unzumutbarer Härte oder Verzögerungen seitens unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit entsprechend. Sollten wir nach einer angemessenen Verlängerungsfrist dennoch nicht in der Lage sein, die Leistung zu erbringen, sind sowohl wir als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Kosten, die aufgrund von Verzögerungen im Zusammenhang mit der Installation oder dem Service entstehen, trägt der Kunde.
5.10. Sollten wir für die Verzögerung verantwortlich sein, kann der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Kunde aufgrund der Verzögerung einen Schaden erleiden, ist der Kunde berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Diese Summe beträgt 0,5 Prozent pro voller Woche der Verzögerung, jedoch insgesamt nicht mehr als 5 Prozent des Wertes des Teils der Leistung, der aufgrund der Verzögerung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß genutzt werden kann.
6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten alle Preise als „Ab Werk“ ab den Einrichtungen von R.S. International Marine Service („EXW“ / Incoterms 2000), ohne Mehrwertsteuer (oder ähnliche Steuern, Abgaben und Gebühren) und Verpackung. Hinsichtlich der Dienstleistungen (Montage, Errichtung, Reparaturen und ähnliche Dienstleistungen) erhebt R.S. International Marine Service seine jeweils gültigen Stundensätze und Preise für die zur Erbringung solcher Dienstleistungen verwendeten Waren; die für Reisen zu und von der Baustelle sowie die Wartezeit vor Ort aufgewendete Zeit gelten als Arbeitszeit. Für Überstunden, Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- oder Feiertagen gelten die jeweils gültigen Zuschläge von R.S. International Marine Service. Reisekosten sowie die zu diesem Zeitpunkt von R.S. International Marine Service in Rechnung gestellten Auslagen gelten und werden separat in Rechnung gestellt.
6.2 Zahlungen an R.S. International Marine Service sind ohne Aufrechnung oder Abzüge (und frei von Kosten, Gebühren und Ähnlichem) sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten.
6.3 Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen verlangen, dass der Käufer eine Vorauszahlung leistet oder eine Bankbürgschaft bereitstellt, bevor der Verkäufer eine Bestellung des Käufers annimmt.
6.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist:
a) Die Waren werden unter der Bedingung verkauft, dass die Zahlung in bar innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung des Verkäufers erfolgt, dass sie oder eine Teilmenge davon zur Versendung bereit sind. Der Verkäufer gilt als ausreichend Lieferant der Waren, wenn er den Käufer darüber informiert hat, dass die Waren zur Versendung bereit sind;
b) Alle Beträge, die im Zusammenhang mit Dienstleistungen fällig sind, sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung des Verkäufers zu zahlen.
6.5 Wenn der Käufer mit einer Zahlung gemäß dem Vertrag in Verzug gerät, kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise einstellen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen ohne jegliche Haftung des Verkäufers bis zur Zahlung aufschieben, es sei denn, die Versäumnis des Käufers beruht auf einem nachgewiesenen Handeln oder Unterlassen des Verkäufers.
6.6. Die Transport-, Verpackungs- und Lagerkosten für Waren, die R.S. International Marine Service an einen vorgelagerten Anbieter zahlen muss, werden vom Vertragspartner gegen Vorlage entsprechender Dokumentationen neben dem vereinbarten Preis sowie den Versandkosten gemäß Klausel IV. 1. getragen.
6.7. Im Fall von entsandtem Personal berechnet R.S. International Marine Service die Stundenlöhne und zusätzlichen Kosten, die für besagtes Personal anfallen. Darüber hinaus werden Materialien zum aktuellen Preis der Materialien berechnet, und die Bereitstellung bestimmter Werkzeuge wird gemäß vertraglicher Vereinbarung in Rechnung gestellt.
6.8. Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeit. Reise- und Unterkunftskosten werden vom Vertragspartner getragen. Vor-Ort-Reisekosten (Taxi, Bus usw.) gelten als Reisekosten. Transport- und Versicherungskosten für Materialien, Werkzeuge sowie andere Geräte werden vom Vertragspartner getragen. Im Falle von Flugbuchungen, die vom Vertragspartner vorgenommen werden, ist ein Rückflugticket bereitzustellen. Zeiten werden pro Kalender-tag abwesend vom Ort, an dem R.S. International Marine Service ansässig ist, berechnet.
6.9. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsdatum kein schriftlicher Einspruch erfolgt.
6.10. Sollten die geltenden Preise unserer Lieferanten oder andere auf unsere Produkte übertragene Kosten zwischen der Vertragsbildung und der Leistung steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen.
6.11. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 12,37 % Zinsen über dem von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszins zu verlangen.
6.12. Im Falle begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, die sich auf eine grundlegende Verschlechterung des Vermögensprofils des Vertragspartners beziehen, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen zu verzögern, bis eine angemessene Sicherheit geleistet wurde. Sollten Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners aus aktuellen oder früheren Rechtsgeschäften unerfüllt bleiben oder sollte keine Sicherheit gestellt werden, kann R.S. International Marine Service nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann R.S. International Marine Service als Schadensersatz 30 % des Wertes der nicht ausgeführten Aufträge verlangen.
6.13. Die Rechte des Kunden zur Herabsetzung des zu zahlenden Betrags oder zur Verweigerung der Zahlung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Zahlung wurde unbestritten oder mit Gesetzeskraft geleistet.
7. ÜBERTRAGUNG DES RISIKOS
7.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, geht das Risiko des Verlusts der Waren im Versand auf den KÄUFER "Ab Werk" der Einrichtungen von R.S. International Marine Service („EXW“ – Incoterms 2000) über. Wenn R.S. International Marine Service durch schriftliche Vereinbarung verpflichtet ist, die Waren an den KÄUFER zu versenden, geht das Risiko des Verlusts der Waren im Versand mit der Übergabe an den ersten Frachtführer auf den KÄUFER über.
7.2 Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Versandlager verlassen hat oder sobald wir die Versandbereitschaft hinsichtlich der Lieferung angezeigt haben. Dies gilt auch, wenn wir andere Dienstleistungen, insbesondere Versandkosten, übernehmen. Sofern die Annahme erforderlich ist, geht das Risiko im Zeitpunkt der Annahme über.
8. Verpackung
Sofern die Parteien nicht schriftlich anders vereinbaren, sind die Waren so zu verpacken, wie es der Verkäufer für angemessen hält, um sie gegen normale Handhabung zu schützen. Zusätzliche Gebühren werden dem Käufer für die Konservierung, Wasserdichtigkeit und ähnliche zusätzliche Schutzmaßnahmen der Waren in Rechnung gestellt, sofern dieser Schutz vom Käufer bestellt wurde.
9. Stornierung
Der Käufer darf den Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht stornieren. Sofern eine solche Zustimmung erteilt wird, gilt dies ausdrücklich unter der Bedingung, dass der Käufer dem Verkäufer für alle Verluste, Schäden, Ansprüche oder Klagen, die aus dieser Stornierung entstehen, haftet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
10. Behalt von Eigentumsrechten
10.1. Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von R.S. International Marine Service (Waren unter Eigentumsvorbehalt) durch den Vertragspartner.
10.2. Der Vertragspartner hat den gelieferten Artikel gegen alle Schäden, einschließlich Maschinenversagen und Diebstahl, auf eigene Kosten für die Dauer des Eigentumsvorbehalts zu versichern und hat auf Anfrage von R.S. International Marine Service die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Der Vertragspartner tritt hiermit alle Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab.
10.3. Sollte der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung vollständig oder erheblich in Höhe von mehr als zehn Tagen in Verzug geraten und sollte eine angemessene Zahlungsfrist ohne Zahlung abgelaufen sein, können wir vom Vertragspartner die Rückgabe der Waren unter Eigentumsvorbehalt verlangen, auch wenn wir zuvor unseren Rücktritt vom Vertrag nicht erklärt haben. Dasselbe gilt, wenn ein Insolvenzverfahren gegen das Vermögen des Vertragspartners eingeleitet wurde und dies nicht innerhalb von zehn Tagen zurückgenommen wurde. Sollte der Vertragspartner die Waren nicht zurückgeben oder sollten die Waren unter Eigentumsvorbehalt durch Verlust oder Verderb bedroht sein, sind wir berechtigt, das Eigentum unter Eigentumsvorbehalt in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck dürfen wir die Räumlichkeiten betreten, in denen sich die Waren unter Eigentumsvorbehalt befinden. Die Rückforderungskosten trägt der Vertragspartner. Wir können über die zurückgeforderten Waren unter Eigentumsvorbehalt nach eigenem Ermessen und zu unserem besten Vorteil verfügen. Sollte der erzielte Betrag den von uns geforderten Betrag übersteigen, gehört der Rest dem Vertragspartner.
10.4. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit ist der Vertragspartner berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verkaufen, zu verarbeiten, zu modifizieren und zu kombinieren. Dies gilt für R.S. International Marine Service. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass R.S. International Marine Service Eigentümer der neu geschaffenen Waren wird. Im Falle eines Verkaufs tritt der Vertragspartner alle Ansprüche gegenüber dem Käufer, die aus dem Verkauf resultieren, als Sicherheit an R.S. International Marine Service ab.
10.5. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass weder die Wirksamkeit noch die Durchsetzbarkeit des Eigentumsvorbehalts beeinträchtigt wird, sollte die Ware außerhalb Deutschlands verkauft werden. Sollte der Eigentumsvorbehalt gemäß dem Recht des Staates, in dessen Hoheitsgebiet die Waren verkauft wurden, rechtlich nicht gültig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Sicherheit, die dem Eigentumsvorbehalt am nächsten kommt, als vereinbart betrachtet. Soweit eine Handlung des Vertragspartners erforderlich ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Handlung umgehend auszuführen.
10.6. Die eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken sind bis zur vollständigen Zahlung der Lizenzgebühr frei widerruflich und können von der Vertragspartei nicht übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn die jeweiligen Lizenzbedingungen vorsehen, dass die Lizenz unwiderruflich eingeräumt wurde.
11. Allgemeine Verpflichtungen für die Entsendung von Personal
11.1. R.S. International Marine Service entsendet Service- und Installationstechnikern basierend auf individuellen vertraglichen Vereinbarungen. Alle Informationen zu voraussehbaren Service- oder Installationszeiten sind lediglich unverbindliche Schätzungen.
11.2. Die Mitarbeiter von R.S. International Marine Service behandeln alle Informationen, die im Rahmen der für den Vertragspartner durchgeführten Tätigkeiten erhalten werden, vertraulich.
11.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Arbeitsschutzrecht und das Arbeitszeitgesetz zu beachten, einschließlich der Bereitstellung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und -Einrichtungen gemäß den Vorschriften des Unfallschutzrechts an dem Ort, an den das Personal entsandt wird (voller Betriebsschutz). Der Vertragspartner hat persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Bei unzureichender Wahrnehmung der Verpflichtungen kann der entsandte Mitarbeiter die Arbeit verweigern. In diesem Fall haftet der Vertragspartner für die vereinbarte Zahlung.
11.4. Die geleisteten Stunden sind wöchentlich auf dafür vorgesehenen Formularen zu dokumentieren. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Richtigkeit dieser zu überprüfen und sie zu unterschreiben. Nachträgliche Änderungen werden von R.S. International Marine Service abgelehnt.
11.5. Der Vertragspartner stellt dem entsandten Personal alle erforderlichen Mitarbeiter, Werkzeuge, Betriebsressourcen (einschließlich Energie und Verbrauchsmaterialien) sowie andere notwendige Geräte zur Verfügung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die von dem Vertragspartner bereitgestellten Mitarbeiter unterliegen der Anleitung der von R.S. International Marine Service entsandten Mitarbeiter. Eine Haftung von R.S. International Marine Service für bereitgestellte Arbeitskräfte ist ausgeschlossen.
11.6 Falls R.S. International Marine Service zugestimmt hat, Dienstleistungen im Rahmen seiner Verpflichtungen zu erbringen, hat der KÄUFER R.S. International Marine Service bei der Erbringung dieser Dienstleistungen zu unterstützen, indem er (auf eigene Kosten und zu dem Zeitpunkt und am Ort, den R.S. International Marine Service verlangen kann) die notwendigen Anzahl und Arten von Hilfspersonal, Ausrüstung und jede andere Art von Waren oder Unterstützung (z.B. Winden, Schienen, Elektrizität usw.) bereitstellt, die erforderlich sind, um die Dienstleistungen zu erbringen. Die oben genannte Verpflichtung des KÄUFERS gilt unabhängig davon, ob der Aufbau und die Montage der Waren im Preisvertrag enthalten sind oder ob eine Pauschale als Entschädigung für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde. Alle vor Ort erforderlichen Infrastrukturen für die Erbringung der Dienstleistungen (z.B. Fundamente, Energieversorgung usw.) müssen vor der Ankunft des Personals von R.S. International Marine Service am Arbeitsort fertiggestellt sein. Darüber hinaus ist es alleinige Verantwortung des KÄUFERS, angemessene Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsort zu treffen und aufrechtzuerhalten, die erforderlich sind, um das Personal und die Ausrüstung ordnungsgemäß zu schützen. R.S. International Marine Service übernimmt keinerlei Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonal, das ihm zur Erbringung seiner Dienstleistungen zugewiesen wurde, oder für Schäden an oder durch die Ausrüstung und andere Waren, die dem R.S. International Marine Service vom KÄUFER zur Verfügung gestellt werden.
11.7. Das Installations- und Servicepersonal hat geeignete Räume für die Arbeit und für andere Aktivitäten zur Verfügung zu stehen, die abschließbar und beheizbar sind, einschließlich sanitären und Waschbereichen.
11.8. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Leistungen nach Abschluss der Dienst- oder Installationsarbeiten zu akzeptieren, sobald dieser Partner über den Abschluss solcher Arbeiten informiert wird. Die Abnahme darf nicht wegen Nebenfehlern verweigert werden, sofern R.S. International Marine Service die Verpflichtung zur Behebung der Mängel übernimmt. Die Abnahme gilt als erteilt, eine Woche nach der Mitteilung über den Abschluss, es sei denn, R.S. International Marine Service ist für die Verzögerung bei der Fertigstellung verantwortlich. Nach der Abnahme ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen, die hinsichtlich aller nach Art feststellbaren Mängel auftreten, sofern der Vertragspartner sich das Recht vorbehalten hat, einen bestimmten Mangel geltend zu machen.
11.9. Sollte das Werkzeug, die Ausrüstung usw. des entsandten Personals beschädigt, zerstört oder ohne Verschulden des entsandten Personals vom Installationsort entfernt werden, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Schäden zu ersetzen, sofern es sich nicht um normale Abnutzungserscheinungen handelt.
11.10. R.S. International Marine Service ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung seiner Leistungszusagen einzusetzen.
12. Heiße Arbeiten
12.1. Die von dem Verkäufer bereitgestellte Arbeitskraft hat sich an die Sicherheitsvorschriften des Verkäufers und alle anderen anwendbaren Sicherheitsvorschriften zu halten, während sie an Bord der Schiffe des Käufers und an den Stellen, an denen die Dienstleistungen erbracht werden, tätig ist. Heiße Arbeiten müssen in Übereinstimmung mit diesen Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden.
12.2. Der benannte Vertreter des Käufers für den Vertrag oder der Kapitän oder eine andere verantwortliche Person an Bord des Schiffes oder an der Stelle hat alle notwendigen Sicherheitsmittel und -maßnahmen einzurichten, umzusetzen und ist dafür verantwortlich. Die Arbeitskraft des Verkäufers steht unter der Aufsicht dieser Person, solange sie an Bord des Schiffes oder an der Stelle ist.
12.3. Alle Arbeiten, die von der Arbeitskraft des Verkäufers durchgeführt werden, erfolgen unter der Aufsicht und Verantwortung des Käufers und seiner Vertreter. Alle Tanks und ähnliche Räume müssen vollständig von Gas gereinigt werden, und das notwendige Gasfrei-Zertifikat muss vom Käufer eingeholt werden, bevor der Verkäufer Schweißarbeiten oder andere heiße Arbeiten in solchen Tanks oder angrenzenden Bereichen durchführt.
12.4. Wenn der Verkäufer akzeptiert hat, heiße Arbeiten an Bord eines Schiffes durchzuführen, oder wenn die Crew anschließend angewiesen wird, heiße Arbeiten an Bord eines Schiffes durchzuführen, sind der Eigentümer des Schiffes oder dessen Vertreter, Offiziere oder Agenten allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Mitteilung an den Rumpfversicherer über die erhöhten Risiken, die mit der Durchführung der heißen Arbeiten verbunden sind.
13. Ansprüche aufgrund von Mängeln (Garantie)
13.1. Unsere Haftung erstreckt sich darauf, unsere Produkte und Dienstleistungen nach dem Stand der Technik möglichst fehlerfrei bereitzustellen. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
a) wenn unsere Produkte vom Kunden oder von Dritten nicht ordnungsgemäß gelagert, installiert, in Betrieb genommen oder verwendet werden, insbesondere wenn die Vertragspartei in die Installation eingreift oder die Installation verändert;
b) im Falle von natürlichem Verschleiß;
c) in Fällen unsachgemäßer Wartung, unsachgemäßer Benutzung oder Behandlung, Nutzung für ungeeignete Zwecke oder vorsätzlicher Beschädigung;
d) wenn ungeeignete Betriebsressourcen verwendet werden;
e) im Falle von Schäden, die durch Reparaturen oder andere Arbeiten, die nicht ausdrücklich von uns genehmigt wurden, verursacht wurden;
f) im Falle einer Erhöhung der Schäden durch Inbetriebnahme vor Abschluss der Reparaturen und/oder weitere Nutzung trotz bereits erkennbarer Schäden.
13.2. Unmittelbar nach der Lieferung der Waren und/oder dem Abschluss der Dienstleistungen hat der KÄUFER die Waren oder Dienstleistungen gründlich zu überprüfen. Jegliche Schäden, Mängel oder andere Abweichungen von der Bestellung, die der KÄUFER aufgrund dieser Überprüfung feststellt, sind unverzüglich, jedoch in keinem Fall später als innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden nach der Lieferung der Waren und/oder dem Abschluss der Dienstleistungen, der R.S. International Marine Service zu melden. Jegliche Schäden, Mängel oder andere Abweichungen von der Bestellung, die der KÄUFER im Zuge dieser gründlichen Überprüfung nicht vernünftigerweise hätte feststellen können und die danach offensichtlich werden, sind der R.S. International Marine Service sofort nach ihrer Feststellung zu melden, jedoch in keinem Fall später als innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden nach dieser Feststellung. In seiner Mitteilung hat der KÄUFER den festgestellten Schaden, Mangel oder die andere Abweichung von der Bestellung, die Nummer und das Datum der jeweiligen Lieferdokumente und/oder der Rechnung sowie die Umstände, unter denen dieser Schaden, Mangel oder diese andere Abweichung von der Bestellung offensichtlich wurde, anzugeben. Sollte der KÄUFER eine der oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, gelten die betreffenden Waren oder Dienstleistungen als akzeptiert. Der KÄUFER hat R.S. International Marine Service die Kosten zu ersetzen, die aufgrund von oder im Zusammenhang mit einer unberechtigten Forderung und/oder einer Forderung, die nicht den oben genannten Anforderungen entspricht, entstanden sind.
13.3. R.S. International Marine Service garantiert, dass die Waren und Dienstleistungen zum Zeitpunkt des Versands oder (sofern es sich um Dienstleistungen handelt) bei Abschluss ihrer Leistung frei von Mängeln in Material und Verarbeitung sind. Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt 13.2 beträgt die Garantiefrist für Waren entweder 6 (sechs) Monate nach Lieferung oder 500 Betriebsstunden, je nachdem, was zuerst eintritt. Die Beweislast hinsichtlich etwaiger Mängel, die der KÄUFER geltend macht und die durch diese Garantie abgedeckt sein sollen, liegt beim KÄUFER.
13.4. Die Verpflichtung von R.S. International Marine Service und das alleinige Rechtsmittel des Käufers im Rahmen der Garantie gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 5.4 beschränkt sich auf entweder die Reparatur oder den Austausch, nach Wahl und auf Kosten von R.S. International Marine Service, von Waren oder Dienstleistungen (oder Teilen davon), die von R.S. International Marine Service als fehlerhaft befunden werden (für die Zwecke der Abschnitte 5.5 und 13.5 nachfolgend gemeinsam als „Rechtsmittel“ bezeichnet). Wenn R.S. International Marine Service wiederholt in der Erfüllung der Rechtsmittel versagt und der KÄUFER dies anfordert, verpflichtet sich R.S. International Marine Service nach eigener Wahl, dem KÄUFER entweder einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren oder, sofern der nicht behobene Mangel von solcher Art und Substanz ist, dass der KÄUFER in der Nutzung der Ware oder Dienstleistung erheblich beeinträchtigt ist, dem KÄUFER das Recht zu gewähren, den entsprechenden Vertrag zu kündigen. Die Rechtsmittel sind die einzigen dem KÄUFER zur Verfügung stehenden Rechtsmittel. Das Eigentum an den Waren oder deren Teilen, die von R.S. International Marine Service im Rahmen der Durchführung der Rechtsmittel ersetzt werden, geht auf R.S. International Marine Service über. Die Kosten für Korrekturmaßnahmen, die vom KÄUFER oder von Dritten, die vom KÄUFER beauftragt wurden, durchgeführt werden, werden von R.S. International Marine Service nicht erstattet.
13.6 Die Durchführung der Abhilfen verlängert unter keinen Umständen die ursprüngliche Garantiefrist.
13.7 Die obige Garantie gilt nicht für:
13.7.1 Gebrauchtwaren;
13.7.2 Normale Abnutzung von Waren (einschließlich deren Teile);
13.7.3 Schäden an den Waren (einschließlich dessen Teile), die durch unsachgemäßen Betrieb, Missbrauch oder unzulässige Verwendung verursacht wurden;
13.7.5 Schäden oder Zerstörung der Waren, die durch Handlungen Dritter oder höhere Gewalt verursacht wurden;
13.7.6 Schäden, die aus dem Betrieb der Waren vor der Beendigung ihrer Reparatur resultieren, sowie der Betrieb der Waren trotz des Auftretens eines Defekts;
13.7.7 Schäden, die aus unsachgemäßer Reparatur der Waren (einschließlich deren Teile) durch andere Personen als R.S. International Marine Service resultieren; die handelsüblich toleriert werden oder üblichen Standards entsprechen;
13.8 Um R.S. International Marine Service die Möglichkeit zu geben, Mängel zu beheben oder defekte Teile zu ersetzen, gewährt der KÄUFER R.S. International Marine Service eine Abhilfefrist von nicht weniger als 14 (vierzehn) Kalendertagen ab dem Erhalt eines entsprechenden schriftlichen Antrags des KÄUFERS, der R.S. International Marine Service per Einschreiben zuzusenden ist; diese Abhilfefrist wird angemessen verlängert, falls die Betriebsbedingungen von R.S. International Marine Service dies erfordern. Sollte R.S. International Marine Service beschließen, die erforderlichen Korrekturmaßnahmen in den Einrichtungen des KÄUFERS durchzuführen, gewährt letzterer R.S. International Marine Service angemessenen und sicheren Zugang zu den jeweiligen Waren (oder Teilen davon).
13.9 Sollte sich die zu korrigierende Ware an einem anderen Ort als dem Leistungsort befinden, trägt R.S. International Marine Service die Kosten der Korrekturmaßnahme nur in dem Umfang, der angefallen wäre, wenn die Korrekturmaßnahmen am Leistungsort durchgeführt worden wären.
13.10. Sollten die Waren (einschließlich etwaiger Teile davon) tatsächlich Urheberrechte, Marken oder Patente verletzen, die im Land des Wohnsitzes von R.S. International Marine Service gewährt sind, und sollte ferner eine solche Verletzung den KÄUFER daran hindern, die Waren (einschließlich etwaiger Teile davon) zu verwenden oder seine Möglichkeiten zur Verwendung der Waren (einschließlich etwaiger Teile davon) erheblich beeinträchtigen, dann wird R.S. International Marine Service nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder dem KÄUFER das Recht verschaffen, die Waren (einschließlich etwaiger Teile davon) ohne Haftung gegenüber Dritten, die aus der gegebenen Verletzung resultieren könnten, zu nutzen oder die als verletzend befundenen Waren oder Teile innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch eine nichtverletzende Ware (oder Teil) zu ersetzen. Das Vorstehende stellt die gesamte Haftung von R.S. International Marine Service im Hinblick auf die Verletzung von Urheberrechten, Marken oder Patenten durch Waren oder Teile davon dar. R.S. International Marine Service haftet in keinem Fall für eine Verletzung, die auf die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf der Waren oder irgendwelcher Teile davon zurückzuführen ist oder in Zusammenhang mit der Kombination solcher Waren oder Teile mit Geräten oder Dingen steht, die nicht im Rahmen der Bestellung bereitgestellt wurden.
13.11. R.S. International Marine Service gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Waren (einschließlich etwaiger Teile davon) oder Dienstleistungen, es sei denn, solche Zusicherungen und Garantien wurden von R.S. International Marine Service schriftlich ausdrücklich akzeptiert. Sollten solche Zusicherungen und Garantien von R.S. International Marine Service in Übereinstimmung hiermit gegeben worden sein und sollte R.S. International Marine Service gegen eine solche Zusicherung oder Garantie verstoßen, dann gelten die Bestimmungen dieses Artikels 5 (insbesondere die Bestimmungen der Abschnitte 5.3 bis 5.12) entsprechend.
13.12. In keinem Fall haftet R.S. International Marine Service gegenüber dem KÄUFER für jeglichen Missbrauch, Misshandlung oder jegliche andere unsachgemäße Verwendung der Waren (einschließlich etwaiger Teile davon) oder für jegliche Modifikation der Waren (einschließlich Teile davon), die nicht die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von R.S. International Marine Service erhalten hat. Der KÄUFER hat R.S. International Marine Service, deren Tochtergesellschaften, Händler oder Vertreter sowie deren jeweilige leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter vor sämtlichen Schäden, Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren) und Haftungen schadlos zu halten, die letztere infolge oder im Zusammenhang mit einem solchen Missbrauch, Misshandlung oder einer anderen unsachgemäßen Verwendung der Waren (einschließlich etwaiger Teile davon) oder einer solchen nicht autorisierten Modifikation der Waren (einschließlich etwaiger Teile davon) erleiden könnten.
13.12. Jegliche Rechte oder Ansprüche des KÄUFERS (sei es vertraglich oder gesetzlich), die nicht hierin oben angegeben sind, sind hiermit ausgeschlossen. Insbesondere, aber ohne Einschränkung, haftet R.S. International Marine Service in keinem Fall für den Verlust von Gewinnen, Goodwill, Nutzungsrechten an den Waren, Zeit, Unannehmlichkeiten oder andere Folgeschäden oder zufällige Schäden des KÄUFERS.
13.13. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Käufer die Kosten und das Risiko des Transports defekter Teile sowie von reparierten Teilen oder Teilen, die als Ersatz für solche defekten Teile geliefert werden, zwischen dem Ort, an dem sich die Waren oder die mit den Dienstleistungen bereitgestellten Produkte befinden, und dem nächstgelegenen Büro des Verkäufers.
13.14. Wenn gemäß diesem Abschnitt 15. Reparaturen vor Ort durchgeführt werden müssen, trägt der Käufer alle angemessenen Reise-, Übernachtungs- oder Lebenshaltungskosten der Mitarbeiter des Verkäufers, Reisezeiten, Wartezeiten, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, oder Arbeiten an Eigentum außerhalb des Lieferumfangs des Verkäufers sowie alle damit verbundenen Kosten für die Suche nach oder Beseitigung von Mängeln. Dienstleistungen, die im Rahmen der Garantie erbracht werden, basieren auf einer normalen Arbeitswoche und gehen zu Lasten des Verkäufers. Eine normale Arbeitswoche umfasst vierzig (40) Stunden, verteilt auf fünf (5) Arbeitstage und überschreitet nicht acht (8) Stunden pro Tag. Dienstleistungen, die außerhalb der normalen Arbeitswoche erbracht werden, werden dem Käufer als Überstunden in Rechnung gestellt. Jegliche Wartezeit, für die der Verkäufer nicht verantwortlich ist, wird dem Käufer als normale Arbeitszeit in Rechnung gestellt.
13.15. Die Garantie umfasst keine Folgekosten oder indirekten Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für Hebeeinrichtungen, Elektrizität, Gerüste, unterstützende Arbeiten, ungelernte Arbeitskräfte, Abschleppen, Anlegen, Tauchen, Demontage, Montage und ähnliche Angelegenheiten, die vom Käufer getragen werden.
13.16. Wenn der Verkäufer sich weigert, seine Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 15. zu erfüllen oder nach entsprechender Aufforderung nicht mit der gebotenen Sorgfalt fortfährt, kann der Käufer: a) entweder die notwendigen Arbeiten auf Risiko und Kosten des Verkäufers durchführen, vorausgesetzt, dass er dies auf eine angemessene Weise tut; oder b) Schadensersatz für Schäden verlangen, die dem Käufer durch solche Weigerung oder Versäumnis des Verkäufers entstanden sind und die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. In beiden Fällen a) und b) darf die Haftung des Verkäufers 15% des unter dem Vertrag zu zahlenden Kaufpreises nicht überschreiten.
14. Haftung
14.1. Unsere Haftung, unabhängig von der rechtlichen Grundlage, auf der sie beruht, bleibt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
14.2. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Handlungseinschränkungen gelten nicht:
a) im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von von uns beauftragten Parteien;
b) im Falle von Personenschäden,
c) im Falle von Schäden, die aus dem Fehlen einer zugesicherten Qualität oder Eigenschaft resultieren;
d) im Falle von Ansprüchen, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben.
14.3. Im Falle von eingesetztem Personal ist die Höhe der geltend zu machenden Schadensersatzansprüche auf 10% der vereinbarten Vergütung begrenzt.
15. Kündigung
15.1. Der Käufer verstößt gegen den Vertrag, und der Vertrag kann vom Verkäufer bei Eintreten oder Bestehen eines der folgenden Punkte gekündigt werden:
a) Jeder Verstoß gegen eine Bestimmung des Vertrags durch den Käufer, wenn der Käufer diesen Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung darüber vom Verkäufer behebt;
b) Es tritt eine wesentliche nachteilige Veränderung in der finanziellen Situation des Käufers, seiner Muttergesellschaft oder der Gruppe, zu der er gehört, ein, die nach dem gutgläubigen Ermessen des Verkäufers die Ergebnisse, die der Verkäufer aus der Erfüllung des Vertrags legitim erwarten kann, erheblich beeinträchtigen könnte; solche Veränderungen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsstopp, Bestellung eines Verwalters, Managers oder Treuhänders für sein Vermögen, Liquidation, Abwicklung, Moratorium, Verlust der Geschäftsfähigkeit oder ein anderes ähnliches Ereignis, das den Käufer betrifft, oder der Käufer wird insolvent oder vermittelt, es wird ein Insolvenzverfahren von oder gegen ihn eingeleitet oder der Käufer trifft eine Regelung oder Vergleich mit seinen Gläubigern oder stellt seine Geschäftstätigkeit ein;
c) Die Fähigkeit des Käufers, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, wird durch eine Vorschrift, ein Gesetz, einen Erlass oder eine andere staatliche Maßnahme oder Handlung erheblich behindert oder verhindert.
15.2. Die einvernehmliche Beendigung eines Vertrags (Stornierung oder andere Kündigung) erfordert die schriftliche Zustimmung von R.S. International Marine Service.
15.3. Sollte der Vertragspartner einen laufenden Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt beenden, kann R.S. International Marine Service Schadensersatz in Höhe von 30% des Wertes der Bestellung verlangen. Der Vertragspartner kann Dokumentationen vorlegen, die einen niedrigeren Schadensbetrag nachweisen.
16. Höhere Gewalt
16.1. Eine Partei gilt nicht als im Verzug bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern sie nachweist, dass die Erfüllung durch Höhere Gewalt verhindert wurde. Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegt, vorausgesetzt, dass die betreffende Partei ein solches Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vernünftigerweise hätte voraussehen können oder nicht vernünftigerweise hätte vermeiden oder seine Folgen überwinden können. Zu solchen Ereignissen gehören, sind jedoch nicht beschränkt auf, industrielle Streitigkeiten, Feuer, Krieg, umfangreiche militärische Mobilisierung, Aufstände, Enteignung, Beschlagnahme, Embargo, Einschränkungen bei der Nutzung von Energie, extreme Wetterbedingungen sowie Mängel oder Verzögerungen bei Lieferungen durch die Subunternehmer des Verkäufers (einschließlich des Frachtführers des Verkäufers), die durch ein solches in dieser Klausel erwähntes Ereignis verursacht wurden. Höhere Gewalt schließt Ereignisse oder Störungen aus, die die Erfüllung des Vertrags lediglich kommerziell unpraktisch machen.
16.2. Die Partei, die Höhere Gewalt geltend macht, hat ohne Verzögerung die andere Partei über den Beginn und das Ende eines solchen Ereignisses zu informieren. Während der Dauer eines solchen Ereignisses werden beide Parteien ihre besten Anstrengungen unternehmen, um ihre Erfüllung und Verpflichtungen hierunter wiederaufzunehmen, wenn die Höhere Gewalt nicht mehr besteht.
16.3. Sollten die Verpflichtungen, die von einer Partei aufgrund von Höherer Gewalt nicht erfüllt werden können, eine wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag insgesamt darstellen und die Nichterfüllung länger als neunzig (90) Tage andauern, so hat die andere Partei das Recht, den Vertrag und alle anderen in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträge sofort zu kündigen.
17. STELLEN DER ERFÜLLUNG, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Recht, insbesondere das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf, ist ausgeschlossen. Die alleinige Vertragssprache und die Sprache des Gerichts ist Deutsch.
17.2. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Haselau-Hohenhorst, Deutschland. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Klagen in der Jurisdiktion anzustrengen, in der der Kunde seinen Wohnsitz hat.
18. Abtrennbare Bestimmungen
18.1. Falls eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages für ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, bleibt die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen des Vertrages davon unberührt, und jede verbleibende Bestimmung oder deren Teil ist in vollem Umfang, der gesetzlich zulässig ist, gültig und durchsetzbar.
18.2. Falls eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages als illegal erachtet wird, werden die Parteien alles in ihrer Macht Stehende tun und in allen ihnen möglichen Weisen zusammenarbeiten, um einen im Wesentlichen gleichen Effekt einer solchen Bestimmung oder eines Teils der Bestimmung oder eine ähnliche Wirkung zu erzielen, soweit dies möglich ist, nachdem die illegale Bestimmung beseitigt wurde, einschließlich der Änderung oder Abänderung des Vertrages.
19. Abtretung
Die Parteien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine ihrer Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an einen Dritten abtreten.
20. Änderungen
Änderungen, Abänderungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich als Ergänzung zum Vertrag erfolgen und von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet werden.
R.S. International Marine Service
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